Welche Dokumente benötige ich zum Heiraten in Dänemark?

Um als Ausländer in Dänemark problemlos heiraten zu können, benötigen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin einige Dokumente. Anzahl und Umfang der Unterlagen unterscheiden sich dabei je nach Ihrer individuellen Situation und dem Land, aus dem Sie stammen und in welchem die Ehe anschließend anerkannt werden soll.

Trotz der Unterschiede bei jeder Eheschließung, gibt es einige Nachweise und Dokumente, die Sie in jedem Fall benötigen, während andere Unterlagen nur in bestimmten Fällen notwendig sind. Daher stellen wir Ihnen diesen Ratgeber zur Verfügung, um Sie mit den grundlegenden Begriffen und Anforderungen an Sie und Ihren Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin vertraut zu machen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrer individuellen Situation und erklären Ihnen genau, welche Unterlagen erforderlich sind, um Ihre Traumhochzeit in Dänemark zu ermöglichen. Bedenken Sie bitte, dass dieser Ratgeber allgemeine Informationen enthält und es immer auch auf die jeweilige Konstellation Ihrer Partnerschaft, Herkunft und die bisherige Lebensgeschichte ankommt, welche Dokumente Sie für die Heirat in Dänemark zwingend benötigen. Um Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass alle Dokumente auf Dänischen, Deutsch oder Englisch vorliegen müssen, um Ihren Antrag auf Eheschließung in Dänemark einzureichen.

In Dänemark heiraten – diese Dokumente benötigen beide Partner

Sowohl Ihr Partner oder Ihre Partnerin als auch Sie benötigen mindestens drei Unterlagen, um Ihre Ehe in Dänemark zu schließen:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Eine unterzeichnete Wahrheitserklärung
  • Eine unterzeichnete Vollmacht, ausgestellt an unsere Agentur

Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Ihr Reisepass oder Personalausweis dient der eindeutigen Feststellung Ihrer Identität. Insbesondere Nicht-EU-Bürger benötigen bereits für die Einreise nach Dänemark einen Reisepass. Dieser muss:

  • Mindestens zwei leere Seiten für Eintragungen besitzen.
  • Innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
  • Noch mindestens drei Monate nach Ihrer Ausreise gültig sein.

Achten Sie besonders auf ausreichend lange Gültigkeit und planen Sie Ihre Flitterwochen mit ein. Im Zweifel ist es ratsam, sich frühzeitig um einen neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Behörde zu bemühen.

Unterzeichnete Wahrheitserklärung

Die unterzeichnete Wahrheitserklärung stellen wir Ihnen gerne bereit. Sie gilt als juristisches Dokument der dänischen Agentur für Familienrecht. Die Erklärung dient als rechtsverbindliche Versicherung, dass alle von Ihnen oder Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin gemachten Angaben in Bezug auf den Heiratsantrag der Wahrheit entsprechen. Vorsätzliche gemachte Falschangaben werden von der dänischen Justiz als Dokumentenfälschung bewertet, was Geld- und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen zur Wahrheitserklärung jederzeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen beim korrekten Ausfüllen, sollten Sie einmal nicht weiterwissen.

Unterzeichnete Vollmacht

Die unterzeichnete Vollmacht ist notwendig, um nachzuweisen, dass Sie uns als Agentur beauftragt haben, Ihnen bei der Hochzeit in Dänemark zu helfen und Anträge sowie Formulare in Ihrer beider Namen einzureichen. Darum ist die von beiden Partner unterschriebene Vollmacht dringend erforderlich, um Ihnen alle organisatorischen Arbeiten in Bezug auf Ihre Eheschließung in Dänemark weitestgehend abzunehmen.

Weitere Unterlagen zum Heiraten in Dänemark

Die folgenden Dokumente, Urkunden und Unterlagen sind je nach Ihrer Herkunft, dem Heimatland Ihres Partners und Ihrer jeweiligen Lebenssituation erforderlich:

  • Gültiges Schengen Visum sowie Alternativ: eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Originale Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.
  • Eine Bestätigung Ihrer Ledigkeit, ausgestellt von Ihrem Heimatland, kann je nach Situation notwendig sein.
  • Scheidungsurteil beziehungsweise ein Nachweis über die Annullierung oder eine Sterbeurkunde des Ex-Partners, sofern Sie, Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits verheiratet waren.

Diese Liste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Dokumente Sie unter Umständen bereitstellen müssen, um Ihre Ehe mit unserer Unterstützung erfolgreich zu schließen. In bestimmten Fällen und Konstellationen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und engen Kontakten zu den dänischen Behörden. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand und kennen uns mit den momentan geltenden Gesetzen aus, sodass wir Ihnen die schnelle und unkomplizierte Organisation Ihrer Traumhochzeit in Dänemark gewährleisten können.

Welches Visum benötige ich zum Heiraten in Dänemark?

Während Angehörige bestimmter Nationen auch ohne Visum in Dänemark heiraten können, benötigen andere wiederum unterschiedliche Visa, um alle Anforderungen zu erfüllen. Generell ist es in Dänemark möglich zu heiraten, wenn Sie über

  • ein Touristenvisum C eines beliebigen Schengen-Staates
  • oder ein Visum D (unter anderem Studenten oder Angestellte) eines beliebigen Schengen-Staates verfügen.

Personen, die von der Visumspflicht befreit sind, dürfen ebenfalls Ihre Ehe in Dänemark schließen, sofern sie sich legal im Land aufhalten und sich nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Land befinden. Auch diese Regelung kann sich von Herkunftsland zu Herkunftsland unterscheiden.

Besonders erwähnenswert ist, dass ein Überzugsvermerk in Ihrem Visum Ihre Chancen auf Bewilligung des Heiratsantrages deutlich verringert. Auch, wenn dieser weit in der Vergangenheit liegt. In diesem Fall benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen und unterstützen Sie durch unsere Kontakte zu den dänischen Behörden und Ämtern, um Ihre Traumhochzeit in Dänemark doch noch zu ermöglichen.

Gültige Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltsgenehmigung bestimmt, ob und für wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten dürfen. Ob diese befristet oder unbefristet ist, ist für den Heiratsantrag unerheblich. Wichtig ist, dass sie nicht vor dem Datum Ihrer Eheschließung und anschließenden Ausreise endet.

Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigung. In einigen Fällen genügen auch Aufenthaltsgenehmigungen aus Drittländern, die gleichzeitig für Dänemark gelten. Auch eine gültige Fiktionsbescheinigung kann ausreichend sein, falls Ihr Aufenthaltstitel bereits abgelaufen sein sollte.

Eine Duldung sowie eine Fiktionsbescheinigung ohne Aufenthaltstitel wiederum machen Ihr Anliegen unmöglich. Diese Konstellation schließt eine Hochzeit in Dänemark für Sie leider aus.

Aufgrund der zahllosen unterschiedlichen Konstellationen und Variablen lässt sich keine Pauschalaussage treffen. Darum beraten wir Sie gerne individuell und finden die passende Lösung für jede Herausforderung.

Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, müssen Sie dies durch die originale Geburtsurkunde beweisen. Die Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder verifiziert deren Existenz und ist Teil der einzureichenden Unterlagen, wenn Sie in Dänemark heiraten möchten.

Bestätigung Ihrer Ledigkeit durch Ihr Heimatland

In seltenen Fällen verlangt die dänische Agentur für Familienrecht einen Nachweis darüber, dass Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin ledig sind. In Deutschland erhalten Sie dieses Dokument als „Erweiterte Meldebescheinigung mit Familien Status. Die Notwendigkeit dieses Dokuments ist situationsabhängig und es kommt auf den Einzelfall an, ob eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt wird.

Sprechen Sie uns gerne an und wir erörtern für Ihren Fall, inwiefern eine solche Bestätigung notwendig sein wird, um Ihren Heiratsantrag in Dänemark einzureichen.

Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ex-Partners

Sie, Ihr Partner oder Ihre Partnerin waren bereits verheiratet? In diesem Fall kann ein gültiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ex-Partners notwendig sein, um die dänischen Behörden davon zu überzeugen, dass Sie dazu berechtigt sind, eine neue Ehe einzugehen.

Wenn Sie bereits mehrfach verheiratet waren, genügt die Sterbeurkunde Ihres letzten Partners oder das Scheidungsurteil Ihrer zuletzt beendeten Ehe. Sofern Sie beide bereits miteinander verheiratet waren und sich voneinander haben scheiden lassen, benötigen Sie für den Antrag auf eine Heirat in Dänemark jeweils Ihre individuelle Scheidungsurkunde. Es reicht nicht aus, sich eine der beiden Urkunden zu teilen. Dabei muss das Scheidungszertifikat, sofern es von einem Land außerhalb der EU ausgestellt wurde, über eine Apostille verfügen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kanada, die USA, Australien, Neuseeland und die Türkei. Auch Deutsche Dokumente werden regelmäßig ohne Apostille akzeptiert!

Die gleichen Regeln gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften. Dabei lässt sich eine bestehende, eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in eine gesetzliche Ehe in Dänemark umwandeln. Sie müssen die Lebenspartnerschaft zuvor formal beenden, damit wir Ihren Scheidungsantrag erfolgreich einreichen können.

Wir unterstützten Sie gerne bei derartigen Konstellationen und erklären Ihnen im Einzelnen, welche Dokument Sie benötigen, um legal in Dänemark heiraten zu dürfen.

Wir beraten Sie zur Eheschließung in Dänemark und allen erforderlichen Unterlagen

Wir haben uns auf Hochzeiten in Dänemark für Ausländer spezialisiert und unterstützen Sie beim Antragsprozess, dem Zusammenstellen aller Unterlagen sowie der Planung Ihrer Trauung. Unser weitreichendes Netzwerk und unsere langjährige Erfahrung ermöglichen die schnelle und unkomplizierte Eheschließung zwischen Ihnen und Ihrem geliebten Partner oder Ihrer geliebten Partnerin.

Jede Situation ist individuell zu betrachten und muss im Einzelnen geprüft werden. Es existiert keine standardisierte Liste für alle Paare, weshalb eine persönliche Beratung durch unsere Agentur unbedingt sinnvoll ist. Darum bieten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an und stellen Ihnen eine genaue Liste aller notwendigen Unterlagen zusammen, die Sie benötigen, um in Dänemark zu heiraten.

Gerne beraten wir Sie individuell, kompetent und jederzeit transparent zu Ihrem Anliegen, damit Sie sich bereits in Kürze bei Ihrer Traumhochzeit in Dänemark das Ja-Wort geben und in eine gemeinsame Zukunft starten können. 

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